Miet AGB & Konditionen für Sportgeräte und Zubehör
Die Vermietung von Sportgeräten und Zubehör unterliegt folgenden Bestimmungen:
1.0 Persönliche Daten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift aus dessen Personalausweis notiert bzw. eine Fotokopie des Ausweises anfertigt und die erhobenen Daten zur entsprechenden Verwendung speichert.
2.0 Zahlung
Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist im voraus oder bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, grundsätzlich nach Tagen, wobei angebrochene oder volle Tage sowie Sonn- und Feiertage voll berechnet werden. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Angebote.
3.0 Reservierungen
Der Vermieter nimmt Reservierungen grundsätzlich persönlich, über Telefon und via Internet entgegen. Reservierungen sind für den Mieter verbindlich.
Falls der Mieter aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte und dies nicht rechtzeitig, mindestens drei Tage vor dem Abhol Termin anzeigt, ist er zur Zahlung von 20% des Mietpreises verpflichtet.
Anrechnung Eintagesmiete beim Kauf eines neuen Sportgerätes. Beim Kauf eines neuen Sportgerätes gleicher Art wird der vom Mieter für das zuvor gemietete Sportgerät die nachweisbar gezahlte Eintages-Mietpreis angerechnet.
4.0 Rückgabe, Verzugsschaden
Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat spätestens am letzten Miet Tag nach Absprache zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet.
Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter für jeden Verzugstag Schadenersatz in Höhe des Tages Mietpreises laut Preisliste, begrenzt durch den Neu Verkaufspreis des Mietgegenstandes, zu bezahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache hat der Mieter keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.
5.0 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiterzugeben. Die Nutzung des Sportgerätes ist nur für private Zwecke gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich weiter die gemieteten Sportgeräte und Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Alle Mietartikel gehören dem Vermieter und stehen ausschliesslich nur zum Verkauf mit dem Einverständnis Geschäftsinhabers.
Bei Diebstahl verpflichtet er sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon unter Vorlage der polizeilichen Anzeigen Aufnahme umgehend zu unterrichten.
6.0 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen.
In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadenersatz in Höhe von 100% des aktuellen Verkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Zudem wird der Wiederbeschaffungsaufwand vollumfänglich verrechnet.
Ebenso bleibt dem Mieter nachgelassen, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen. Ist die Beschädigung der Mietsache auf einen Dritten zurück zu führen, so ist der Mieters für die Behebung des Schadens verantwortlich und muss des Schadens erforderlichen Feststellungen dem Mieter unverzüglich mitteilen.
7.0 Haftung des Vermieters
Der Vermieter hat den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Daten zu informieren, Download Datenschutz >>
Auf die Einstellungen der Sportgeräte wird hingewiesen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände.
Eine sonstige Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden des Mieters bzw. Dritter bei Nutzung der Mietgegenstände ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters ausgeschlossen.
8.0 Benutzung im Ausland
Der Mieter ist bei Hinterlegung einer Kaution von 60% des Neukauf Wertes berechtigt, die Mietgegenstände während der vereinbarten Mietzeit in den der EU angeschlossenen Ländern Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein zu nutzen.
9.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Vermieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist in CH-8200 Schaffhausen. Dies gilt ebenso wenn der Mieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Mieters zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht bekannt ist.
10.0 Allgemeines
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. haben nur Gültigkeit, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch wenn einzelne Punkte der allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich.
Im weiteren sind die Anweisungen und Instruktionen zur Verwendung der Sportartikel inkl. der Fluss und sonstiger Regeln.ch verbindlich und einzuhalten es gelten die AGB von Cross-Wind.ch. Gültig ab 19.06.2023 (Änderungen und Ergänzungen vorbehalten).